Volkmar Klein MdB: Vom Wahlrecht bei der Sozialwahl Gebrauch machen

In diesen Tagen erhalten viele Rentenbezieher und Krankenversicherte auch in Siegen-Wittgenstein mit der Post ihre Wahlunterlagen für die anstehende Sozialwahl. Denn: Sowohl die Deutsche Rentenversicherung (DVR), als auch gesetzliche Krankenkassen sind selbstverwaltet. Die Versicherten entscheiden jetzt als Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung dieser Sozialparlamente, also über die Verwaltungsräte bei den Ersatzkassen bzw. die Vertreterversammlung Rentenversicherung.

„Der Sozialwahl kommt eine hohe Bedeutung zu, weil die zu wählenden ehrenamtlichen Selbstverwalter ein entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot oder der Versorgungsqualität haben, sie bestimmen über Haushalt und Personal“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein. Deshalb sollten sich auch viele Bürgerinnen und Bürger an der Wahl beteiligen. „Dadurch erhalten die Versicherten-Vertretungen die demokratische Legitimation, sich engagiert in Sachen Rente und Gesundheit einzusetzen“, unterstreicht Volkmar Klein seinen Aufruf zur aktiven Wahlbeteiligung.

Die Wahlberechtigten müssen ihren Stimmzettel bis zum 31. Mai 2023 zurücksenden. Mit der Sozialwahl werden die Selbstverwaltungen bei der Renten- und Krankenversicherung für eine sechsjährige Amtszeit bestimmt. Wahlberechtigt sind alle Versicherten, die Beiträge zahlen und mindestens 16 Jahre alt sind. Rund 52 Millionen Menschen können sich so in Deutschland an der Sozialwahl beteiligen.